Eine helle Mietwohnung am Stadtrand von Amstetten – in der Reith.
Diese Mietwohnung befindet sich im 1. OG (kein Lift im Haus) in einem Mehrparteienwohnhaus mit insgesamt 4 Wohnungen.
Das Wohnhaus, liegt in einer ruhigen Wohnsiedlung am nordöstlichen Stadtrand von Amstetten. Das Stadtzentrum ist in wenigen Gehminuten erreichbar. Der Anschluss an das öffentliche Citybusnetz ist gegeben.
Die Wohnung mit ca. 77 m² Wfl. und Balkon ist eingeteilt in:
Vorraum, Küche - eingerichtet, Wohnzimmer mit Balkon, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Dusche – WC.
Wohn- Nutzfläche:
ca. 77 m²
Einteilung:
Vorraum, Küche, Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer, Dusche - WC
Ablöse:
keine Ablöse
Böden:
Laminatböden
Fliesenböden
Heizung:
Gas-Heizung
Sonstiges:
ruhige Wohnlage
Kellerabteil
Beziehbar:
kurzfristig nach Vereinbarung
Energiekennzahl:
HWB: 123 kWh/m²a
fGEE: 1,89
Miete monatlich: € 835,04 inkl. Mwst, BK und Heizung Akonto
Kaution: € 2.500,00
Kosten bei Anmietung: € 3.335,04
Die Nebenkosten setzen sich zusammen aus:
Kaution: € 2.500,--
1. Miete: € 835,04
Bitte beachten Sie, dass ich Aufgrund der gesetzl. Richtlinien sowie der Nachweispflicht dem Vermieter gegenüber nur Anfragen mit Ihrem genauen Vor- und Nachnamen, (Firmenname), vollständiger Wohnadresse, E Mail Adresse, Tel. Nummer beantworten kann.
Alle Angaben erfolgen aufgrund von Informationen und Unterlagen, die mir vom Eigentümer und / oder von Dritten zur Verfügung gestellt wurden sind ohne Gewähr und wurden nicht geprüft! Keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Druck- Redaktionsfehler oder Irrtümer vorbehalten. Ich weise darauf hin, als Doppelmakler tätig zu sein. Es besteht ein wirtschaftliches Naheverhältnis. Dieses wirtschaftliche Naheverhältnis ergibt sich aus einer öfteren regelmäßigen Zusammenarbeit. Ihre Daten werden nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes streng vertraulich behandelt. Keine Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.
Energieausweis: Ein Energieausweis gem. EAVG wurde vom Verkäufer/Vermieter/Verpächter nach Aufklärung über die generelle Vorlagepflicht ab 1.1.2009 noch nicht vorgelegt. Im Falle der Nichtvorlage des Energieausweises gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Keine Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.